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1)2)*): Repräsentatives Beispiel: Folgende Angaben stellen zugleich das 2/3-Beispiel gem. § 6a Abs. 3 PAngV dar. Ein Finanzierungsangebot/Leasingangebot der BMW Bank GmbH, Heidemannstr. 164, 80939 München, Gültig solange Vorrat reicht, inkl. 19 % Mwst. Sollzins gebunden für die gesamte Vertragslaufzeit, Druckfehler, Zwischenverkauf, Änderungen und Irrtümer vorbehalten.Stand 02/2023.
5) Preisvorteil gegenüber der UPE/UPE= unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers, Preisliste Deutschland.
MINI Cooper 3-Türer: Finanzierungsrate: ab 199,- € mtl. Rate, individuell abänderbar, Laufzeit: 36 Monate, Anzahlung : 3.999,00 €, Nettodarlehensbetrag: 20.855,53 €, Sollzinssatz p.a. (gebunden für die gesamte Vertragslaufzeit): 4,59 %, Effektiver Jahreszins: 4,69 %, Darlehensgesamtbetrag: 23.428,44 €, Zzgl. Zielrate: 16.463,44 €, Fahrzeugpreis: 24.854,53 €, zzgl. Bereitstellung: 849,00 €
MINI Cooper SE 3: Finanzierungsrate: ab 369,- € mtl. Rate, individuell abänderbar, Laufzeit: 60 Monate, Anzahlung : 4.500,00 € Bafa-Förderung*, Nettodarlehensbetrag: 29.513,63 €, Sollzinssatz p.a. (gebunden für die gesamte Vertragslaufzeit): 5,36 %, Effektiver Jahreszins: 5,49 %, Darlehensgesamtbetrag: 35.371,00 €, Zzgl. Zielrate: 13.600,00 €, Fahrzeugpreis: 34.013,63 €, zzgl. Bereitstellung: 849,00 €
5) * Die Förderung beträgt bei Zulassung eines neuen rein batteriebetriebenen Fahrzeuges (BEV) oder Brennstoffzellenfahrzeuges (FCEV) ab 01.01.2023, 6.750 EUR (inkl. „Innovationsprämie“) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von unter 40.000 EUR, und 4.500 EUR (inkl. „Innovationsprämie“) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von über 40.000 EUR und maximal 65.000 EUR. Wir weisen darauf hin, dass ab dem 01.09.2023 nur mehr Privatpersonen Förderanträge stellen können.
Die Förderung beträgt bei Zulassung eines neuen rein batteriebetriebenen Fahrzeuges (BEV) oder Brennstoffzellenfahrzeuges (FCEV) ab 01.01.2024, 4.500 EUR (inkl. „Innovationsprämie“) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis bis 45.000 EUR.
Die Förderhöhen beziehen sich auf den Kauf oder eine Leasingvertragslaufzeit ab 24 Monaten. Als Hersteller übernehmen wir den Umweltbonus zusammen mit dem Bund jeweils zur Hälfte. Im Zuge der „Innovationsprämie“ verdoppelt der Bund seinen Beitrag zum Umweltbonus. Der Anteil des Herstellers wird netto ausgezahlt, der des Bundes brutto für netto (echter Zuschuss).
Der maßgebliche Zeitpunkt für die Gewährung der Innovationsprämie sowie des Anteils des Bundes an der Förderung gemäß der Förderrichtlinie ist die Fahrzeugzulassung auf den Antragssteller.
Die Förderrichtlinie zum Umweltbonus tritt am 1. Januar 2023 in Kraft und tritt am 31. Dezember 2024 außer Kraft. Sofern die nach dem Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfond (KTF) zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft sind, können keine weiteren Fördergelder bewilligt werden. Weitere Informationen finden Sie unter www.bafa.de
Die offiziellen Angaben zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen und Stromverbrauch wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt und entsprechen der VO (EU) 715/2007 in der jeweils geltenden Fassung. Die Angaben berücksichtigen bei Spannbreiten u.a. Unterschiede in der gewählten Rad- und Reifengröße. Für die Bemessung von Steuern und anderen fahrzeugbezogenen Abgaben, die (auch) auf den CO2-Ausstoß abstellen, können andere als die hier angegebenen Werte gelten. Die aufgeführten Angaben wurden ggf. auf Basis des neuen WLTP-Messverfahrens ermittelt und auf das NEFZ-Messverfahren zurück gerechnet. Die Angaben zur elektrischen Reichweite wurden im WLTP-Messverfahren ermittelt und berücksichtigen Sonderausstattungen. Weitere Informationen zu den Messverfahren NEFZ und WLTP finden Sie unter www.mini.de/wltp sowie eine Vergleichstabelle zum Kraftstoffverbrauch, den CO2-Emissionen und dem Stromverbrauch aller aktuellen MINI Modelle unter www.mini.de/de_DE/home/footer/wltp.html.
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem "Leitfaden über Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen" entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen, bei der Deutsche Automobil Treuhand GmbH (DAT), Hellmuth-Hirth-Str. 1, 73760 Ostfildern und unter https://www.dat.de/co2/ unentgeltlich erhältlich ist. Abbildung/en zeigt/en Sonderausstattungen.
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem "Leitfaden über Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen" entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen, bei der Deutsche Automobil Treuhand GmbH (DAT), Hellmuth-Hirth-Str. 1, 73760 Ostfildern und unter https://www.dat.de/co2/ unentgeltlich erhältlich ist. Abbildung/en zeigt/en Sonderausstattungen.