1)2)*): Repräsentatives Beispiel: Folgende Angaben stellen zugleich das 2/3-Beispiel gem. § 6a Abs. 3 PAngV dar. Ein Finanzierungsangebot/Leasingangebot der BMW Bank GmbH, Heidemannstr. 164, 80939 München, Gültig solange Vorrat reicht, alle Preise inkl. der gegebenfalls gesetzlich anfallenden Umsatzsteuer, Stand 05/2023, inkl. Bereitstellungskosten Sollzins gebunden für die gesamte Vertragslaufzeit, Druckfehler, Zwischenverkauf, Änderungen und Irrtümer vorbehalten
3)Alle Preise inkl. der gegebenfalls gesetzlich anfallenden Umsatzsteuer; inkl. Bereitstellungskosten
4) Preisvorteil gegenüber der UPE/UPE= unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers, Preisliste Deutschland.
6) Service Inclusive Paket gemäß der Bedingungen von 36 Monaten und 40.000 km /10.000 p.a..
BMW X1 sDrive18i: Finanzierungsrate: ab 299,- € mtl. Rate, individuell abänderbar, Laufzeit: 36 Monate, Anzahlung : 4.999,00 €, Nettodarlehensbetrag: 30.670,98 €, Sollzinssatz p.a. (gebunden für die gesamte Vertragslaufzeit): 4,88 %, Effektiver Jahreszins: 4,99 %, Darlehensgesamtbetrag: 34.692,90 €, Zzgl. Zielrate: 24.227,90 €, Fahrzeugpreis: 35.669,98 €, zzgl. Bereitstellung: 999,00 €
BMW iX1 xDrive30e : Finanzierungsrate: ab 539,- € mtl. Rate, individuell abänderbar, Laufzeit: 60 Monate, Anzahlung**: 3.000,00 € Bafa-Förderung5) als Anzahlung, Nettodarlehensbetrag: 44.744,58 €, Sollzinssatz p.a. (gebunden für die gesamte Vertragslaufzeit): 5,36 %, Effektiver Jahreszins: 5,49 %, Darlehensgesamtbetrag: 53.801,00 €, Zielrate: 22.000,00 €, Fahrzeugpreis: 47.744,58 €, zzgl. Bereitstellung: 999,00 €
BMW iX xDrive40: Finanzierungsrate: ab 725,- € mtl. Rate, individuell abänderbar, Laufzeit: 60 Monate, Anzahlung**: 3.000,00 € Bafa-Förderung5) als Anzahlung, Nettodarlehensbetrag: 61.201,91 €, Sollzinssatz p.a. (gebunden für die gesamte Vertragslaufzeit): 5,36 %, Effektiver Jahreszins: 5,49 %, Darlehensgesamtbetrag: 73.695,00 €, Zielrate: 30.920,00 €, Fahrzeugpreis: 64.201,91 €, zzgl. Bereitstellung: 1.299,00 €
BMW iX3: Finanzierungsrate: ab 659,- € mtl. Rate, individuell abänderbar, Laufzeit: 60 Monate, Anzahlung**: 3.000,00 € Bafa-Förderung5) als Anzahlung, Nettodarlehensbetrag: 54.723,15 €, Sollzinssatz p.a. (gebunden für die gesamte Vertragslaufzeit): 5,36 %, Effektiver Jahreszins: 5,49 %, Darlehensgesamtbetrag: 65.801,00 €, Zielrate: 26.920,00 €, Fahrzeugpreis: 57.723,15 €, zzgl. Bereitstellung: 1.199,00 €
** Optionale Leasingvertragsleistung. Alle erforderlichen Inspektionsarbeiten gemäß Herstellervorgaben. Verschleißreparaturen, die bei sach- und vertragsgemäßer Fahrzeugnutzung erforderlich werden. Übernahme der Kosten für die Hauptuntersuchung inkl. Abgasuntersuchung. Einzelheiten ergeben sich aus dem Leasingantrag.
*5)Die Förderung beträgt bei Zulassung eines neuen rein batteriebetriebenen Fahrzeuges (BEV) oder Brennstoffzellenfahrzeuges (FCEV) ab 01.01.2023, 6.750 EUR (inkl. „Innovationsprämie“) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von unter 40.000 EUR, und 4.500 EUR (inkl. „Innovationsprämie“) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von über 40.000 EUR und maximal 65.000 EUR. Wir weisen darauf hin, dass ab dem 01.09.2023 nur mehr Privatpersonen Förderanträge stellen können.
Die Förderung beträgt bei Zulassung eines neuen rein batteriebetriebenen Fahrzeuges (BEV) oder Brennstoffzellenfahrzeuges (FCEV) ab 01.01.2024, 4.500 EUR (inkl. „Innovationsprämie“) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis bis 45.000 EUR.
Die Förderhöhen beziehen sich auf den Kauf oder eine Leasingvertragslaufzeit ab 24 Monaten. Als Hersteller übernehmen wir den Umweltbonus zusammen mit dem Bund jeweils zur Hälfte. Im Zuge der „Innovationsprämie“ verdoppelt der Bund seinen Beitrag zum Umweltbonus. Der Anteil des Herstellers wird netto ausgezahlt, der des Bundes brutto für netto (echter Zuschuss).
Der maßgebliche Zeitpunkt für die Gewährung der Innovationsprämie sowie des Anteils des Bundes an der Förderung gemäß der Förderrichtlinie ist die Fahrzeugzulassung auf den Antragssteller.
Die Förderrichtlinie zum Umweltbonus tritt am 1. Januar 2023 in Kraft und tritt am 31. Dezember 2024 außer Kraft. Sofern die nach dem Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfond (KTF) zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft sind, können keine weiteren Fördergelder bewilligt werden. Weitere Informationen finden Sie unter www.bafa.de
Kraftstoffverbrauch/CO²-Emissionen:
Offizielle Angaben zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen, Stromverbrauch und elektrischer Reichweite wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt und entsprechen der VO (EU) 715/2007 in der jeweils geltenden Fassung. Angaben im NEFZ berücksichtigen bei Spannbreiten Unterschiede in der gewählten Rad- und Reifengröße, im WLTP jeglicher Sonderausstattung. Für die Bemessung von Steuern und anderen fahrzeugbezogenen Abgaben, die (auch) auf den CO2-Ausstoß abstellen, sowie ggf. für die Zwecke von fahrzeugspezifischen Förderungen werden WLTP-Werte verwendet. Aufgeführte NEFZ-Werte wurden ggf. auf Basis des neuen WLTP-Messverfahrens ermittelt und zur Vergleichbarkeit auf das NEFZ-Messverfahren zurück gerechnet. Weitere Informationen zu den Messverfahren NEFZ und WLTP finden Sie unter www.bmw.de/wltp sowie eine Vergleichstabelle zum Kraftstoffverbrauch, den CO2-Emissionen und dem Stromverbrauch aller aktuellen BMW Modelle unter www.bmw.de/nefz-wltp-vergleich.