Die Bundesregierung hat im Herbst 2025 ein neues Förderprogramm für Elektroautos gestartet. Ziel ist es, den Umstieg auf klimaneutrale Mobilität zu erleichtern und gleichzeitig die deutsche Automobilindustrie zu stärken.
Auch Kundinnen und Kunden von MINI profitieren davon.
MINI Eichhorn in Obernburg unterstützt Sie dabei, die staatliche Förderung optimal zu nutzen – sowohl beim Kauf als auch beim Leasing eines neuen MINI Elektro- oder Plug-in-Hybrid-Fahrzeugs.
Wer wird 2026 gefördert?
Förderberechtigt sind:
- Privatpersonen mit Interesse an E-Mobilität
- Neuwagen der Fahrzeugklasse M1, die erstmals in Deutschland zugelassen werden
- Rein batterieelektrische Fahrzeuge (BEV)
- Fahrzeuge mit Range-Extender (REEV)
- Plug-in-Hybride (PHEV), sofern sie definierte Klimaschutzkriterien erfüllen
Hinweis: Fahrzeuge mit Brennstoffzellenantrieb werden derzeit noch geprüft.
Zulassungszeitraum:
Erstzulassung ab dem 01. Januar 2026
Antragstellung:
Voraussichtlich ab Mai 2026 online möglich – rückwirkend für Fahrzeuge mit Zulassung ab 01. Januar 2026.
WLTP Energieverbrauch kombiniert: 17,4 kWh/100 km; WLTP CO2-Emissionen kombiniert: 0 g/km; CO2-Klasse: A; WLTP Elektrische Reichweite: 452 km; Abbildung/en zeigt/en Sonderausstattungen.
WLTP Energieverbrauch kombiniert: 14,7 kWh/100 km; WLTP CO2-Emissionen kombiniert: 0 g/km; CO2-Klasse: A; WLTP Elektrische Reichweite: 385-400 km | Fahrzeugabbildung zeigt Sonderausstattung.
So funktioniert die Förderung 2026
Das neue Förderprogramm ist klar strukturiert und sozial gestaffelt.
Basisförderung
- 3.000 € für rein batterieelektrische Fahrzeuge
- 1.500 € für Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Range-Extender
Zusatzförderung für Familien
- 500 € pro Kind
- maximal 1.000 € zusätzlich (für bis zu zwei Kinder)
Soziale Staffelung
- +1.000 € bei zu versteuerndem Haushaltseinkommen unter 60.000 €
- +1.000 € bei zu versteuerndem Haushaltseinkommen unter 45.000 €
Einkommensgrenzen
- 80.000 € zu versteuerndes Haushaltseinkommen
- 90.000 € bei bis zu zwei Kindern
Mindesthaltedauer
- 36 Monate – sowohl beim Kauf als auch beim Leasing.
Bei Anschaffung eines rein batterieelektrischen Fahrzeugs:
| Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen | Haushalt ohne Kinder unter 18 Jahren | Haushalt mit einem Kind unter 18 Jahren | Haushalt mit zwei und mehr Kindern unter 18 Jahren |
|---|---|---|---|
| 85.001 bis 90.000 Euro | nicht förderfähig | nicht förderfähig | 4.000 Euro |
| 80.001 bis 85.000 Euro | nicht förderfähig | 3.500 Euro | 4.000 Euro |
| 60.001 bis 80.000 Euro | 3.000 Euro | 3.500 Euro | 4.000 Euro |
| 45.001 bis 60.000 Euro | 4.000 Euro | 4.500 Euro | 5.000 Euro |
| bis 45.000 Euro | 5.000 Euro | 5.500 Euro | 6.000 Euro |
Bei Anschaffung eines förderfähigen Plug-In-Hybrids (PHEV) oder Elektrofahrzeugs mit Range-Extender (REEV):
| Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen | Haushalt ohne Kinder unter 18 Jahren | Haushalt mit einem Kind unter 18 Jahren | Haushalt mit zwei und mehr Kindern unter 18 Jahren |
|---|---|---|---|
| 85.001 bis 90.000 Euro | nicht förderfähig | nicht förderfähig | 2.500 Euro |
| 80.001 bis 85.000 Euro | nicht förderfähig | 2.000 Euro | 2.500 Euro |
| 60.001 bis 80.000 Euro | 1.500 Euro | 2.000 Euro | 2.500 Euro |
| 45.001 bis 60.000 Euro | 2.500 Euro | 3.000 Euro | 3.500 Euro |
| bis 45.000 Euro | 3.500 Euro | 4.00 Euro | 4.500 Euro |
Förderung auch beim Leasing Ihres MINI Elektro
Die Förderung gilt in gleicher Höhe für Leasing-Neufahrzeuge.
- Antragstellung durch den Leasingnehmer
- Mindesthaltedauer 36 Monate
- Einstufiges Online-Verfahren
Gerade für Privatkunden im Raum Obernburg ist Leasing eine attraktive Möglichkeit, moderne Elektromobilität flexibel und planbar zu nutzen.
So beantragen Sie Ihre Förderung
- MINI Neufahrzeug bei MINI Eichhorn auswählen
- Erstzulassung ab dem 01. Januar 2026 sicherstellen
- Online-Antrag ab Mai 2026 stellen
- Einkommens- und ggf. Kindernachweise einreichen
- Auszahlung erfolgt nach Prüfung direkt an Sie
Auch Rentnerinnen und Rentner oder Personen ohne klassischen Steuerbescheid können die Förderung beantragen.
Vorteile eines MINI Elektrofahrzeugs
Elektromobilität bedeutet mehr als staatliche Förderung.
Ein vollelektrischer MINI bietet:
- Lokal emissionsfreie Mobilität
- Niedrigere Energiekosten
- Reduzierte Wartungskosten
- Steuerliche Vorteile
- Leisen Fahrkomfort im Stadtverkehr
Beispielsweise kombiniert der MINI Cooper Electric ikonisches Design mit moderner Batterietechnologie – ideal für den Alltag in Obernburg und Umgebung.
FÖRDERFÄHIGE MINI ELECTRIC MODELLE.
MINI Cooper Electric
WLTP Energieverbrauch kombiniert: 13,8 kWh/100 km; WLTP CO2-Emissionen kombiniert: 0 g/km; CO2-Klasse: A; WLTP Elektrische Reichweite: 350 km, Spitzenleistung: 135 kW (184 PS); Abbildung/en zeigt/en Sonderausstattungen.
MINI Aceman Electric
WLTP Energieverbrauch kombiniert: 14,7 kWh/100 km; WLTP CO2-Emissionen kombiniert: 0 g/km; CO2-Klasse: A; WLTP Elektrische Reichweite: 299-309 km, Spitzenleistung: 184 kW (258 PS); Abbildung/en zeigt/en Sonderausstattungen.
MINI Countryman Electric
WLTP Energieverbrauch kombiniert: 17,4 kWh/100 km; WLTP CO2-Emissionen kombiniert: 0 g/km; CO2-Klasse: A; WLTP Elektrische Reichweite: 452 km, Spitzenleistung: 150 kW (204 PS); Abbildung/en zeigt/en Sonderausstattungen.
Warum jetzt auf Elektromobilität setzen?
Die Elektromobilität ist eine Schlüsseltechnologie auf dem Weg zur Klimaneutralität. Die staatliche Förderung 2026 schafft finanzielle Anreize und stärkt gleichzeitig den Automobilstandort Deutschland.
Mit einem MINI Elektrofahrzeug profitieren Sie von:
- moderner Antriebstechnologie
- attraktiver staatlicher Unterstützung
- langfristig geringeren Betriebskosten
- nachhaltiger Mobilität
Jetzt persönliche Beratung bei MINI Eichhorn sichern
Sie möchten wissen, wie hoch Ihre individuelle Förderung ausfällt?
Das Team von MINI Eichhorn in Obernburg berät Sie persönlich zu:
- Förderhöhe
- Leasingangeboten
- Lieferzeiten
- Modellverfügbarkeit
Vereinbaren Sie jetzt Ihre Probefahrt oder Beratung.
Häufige Fragen zur E-Autoförderung 2026 für MINI
Ja. Die bundesweite Förderung gilt auch für Privatkunden in Obernburg, sofern das Fahrzeug die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt.
Für rein batterieelektrische Fahrzeuge beträgt die Basisförderung 3.000 €.
Für Plug-in-Hybride oder Fahrzeuge mit Range-Extender 1.500 €.
Zusätzlich sind möglich:
- bis zu 1.000 € Kinderzuschlag
- bis zu 2.000 € einkommensabhängige Zusatzförderung
Die maximale Fördersumme hängt vom zu versteuernden Haushaltseinkommen ab.
Ja. Die gleiche Förderhöhe gilt auch für Leasingfahrzeuge, sofern die Mindesthaltedauer von 36 Monaten eingehalten wird.
Förderberechtigt sind Privatpersonen mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von maximal 80.000 € – mit bis zu zwei Kindern bis 90.000 €.
Auch Rentner oder Personen ohne klassischen Steuerbescheid können die Förderung beantragen.
Förderfähig sind alle vollelektrischen MINI Modelle sowie förderfähige Plug-in-Hybride, die die gesetzlichen Klimaschutzkriterien erfüllen.
Beispielsweise der vollelektrische MINI Cooper Electric erfüllt die Voraussetzungen für die volle BEV-Förderung.