E-Mobilität Förderung bei BMW Eichhorn
E-Auto Förderung 2026 – Jetzt beim Kauf oder Leasing Ihres BMW profitierenFörderung für Elektromobilität – Ihre Chance auf klimafreundliche Mobilität
Die Bundesregierung hat im Herbst 2025 ein neues Förderprogramm für Elektroautos gestartet. Ziel ist es, den Umstieg auf klimaneutrale Mobilität zu erleichtern und gleichzeitig die deutsche Automobilindustrie zu stärken. BMW Rhein unterstützt Sie dabei, diese Förderung optimal zu nutzen – sowohl beim Kauf als auch beim Leasing eines neuen Elektro- oder Plug-in-Hybrid-Fahrzeugs.
Wer wird gefördert?
Privatpersonen mit Interesse an E-MobilitätFörderfähig sind:
- Neuwagen der Fahrzeugklasse M1, die erstmals in Deutschland zugelassen werden
- Rein batterieelektrische Fahrzeuge (BEV)
- Fahrzeuge mit Range-Extender (REEV)
- Plug-in-Hybride (PHEV), wenn sie bestimmte Klimaschutzkriterien erfüllen
Hinweis: Fahrzeuge mit Brennstoffzellenantrieb werden aktuell noch geprüft.
Zulassungszeitraum: Ab 01. Januar 2026
Antragstellung: Voraussichtlich ab Mai 2026 online möglich (rückwirkend möglich für Fahrzeuge mit Erstzulassung ab dem 1. Januar 2026).
So funktioniert die Förderung
Einfach und transparent- Basisförderung:
- 3.000 € für rein batterieelektrische Fahrzeuge
- 1.500 € für Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Range-Extender
- Zusatzförderung für Familien:
- 500 € pro Kind (maximal 2 Kinder)
- Maximal 1.000 € zusätzlich
- Soziale Staffelung:
- +1.000 € bei zu versteuerndem Haushaltseinkommen unter 60.000 €
- +1.000 € bei zu versteuerndem Haushaltseinkommen unter 45.000 €
- Einkommensgrenze:
- Standard: 80.000 € zu versteuerndes Haushaltseinkommen
- Mit bis zu 2 Kindern: 90.000 €
- Mindesthaltedauer: 36 Monate für Kauf oder Leasing
BMW i5 eDrive40 Limousine: Energieverbrauch kombiniert: 17,9 kWh/100 km (WLTP); CO₂-Emissionen kombiniert: 0 g/km (WLTP); CO₂-Klasse(n): A; Elektrische Reichweite: 513–627 km (WLTP)
Bei Anschaffung eines rein batterieelektrischen Fahrzeugs:
| Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen | Haushalt ohne Kinder unter 18 Jahren | Haushalt mit einem Kind unter 18 Jahren | Haushalt mit zwei und mehr Kindern unter 18 Jahren |
|---|---|---|---|
| 85.001 bis 90.000 Euro | nicht förderfähig | nicht förderfähig | 4.000 Euro |
| 80.001 bis 85.000 Euro | nicht förderfähig | 3.500 Euro | 4.000 Euro |
| 60.001 bis 80.000 Euro | 3.000 Euro | 3.500 Euro | 4.000 Euro |
| 45.001 bis 60.000 Euro | 4.000 Euro | 4.500 Euro | 5.000 Euro |
| bis 45.000 Euro | 5.000 Euro | 5.500 Euro | 6.000 Euro |
Bei Anschaffung eines förderfähigen Plug-In-Hybrids (PHEV) oder Elektrofahrzeugs mit Range-Extender (REEV):
| Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen | Haushalt ohne Kinder unter 18 Jahren | Haushalt mit einem Kind unter 18 Jahren | Haushalt mit zwei und mehr Kindern unter 18 Jahren |
|---|---|---|---|
| 85.001 bis 90.000 Euro | nicht förderfähig | nicht förderfähig | 2.500 Euro |
| 80.001 bis 85.000 Euro | nicht förderfähig | 2.000 Euro | 2.500 Euro |
| 60.001 bis 80.000 Euro | 1.500 Euro | 2.000 Euro | 2.500 Euro |
| 45.001 bis 60.000 Euro | 2.500 Euro | 3.000 Euro | 3.500 Euro |
| bis 45.000 Euro | 3.500 Euro | 4.00 Euro | 4.500 Euro |
Vorteile von Elektroautos
Umweltfreundlich und wirtschaftlichElektroautos sind nicht nur klimafreundlich, sie bieten auch zahlreiche praktische Vorteile:
- Lokal emissionsfrei – keine Stickoxide, kaum Feinstaub
- Geringere Energiekosten – besonders beim Laden zuhause
- Weniger Wartungskosten – kein Ölwechsel, keine Kupplung, kein Auspuffverschleiß
- Steuerersparnis – bis mehrere Jahre Kfz-Steuerbefreiung
- Leise im Stadtverkehr – verbesserte Lebensqualität und geringere Lärmbelastung
Mit steigendem Anteil erneuerbarer Energien im Strommix wird der ökologische Vorteil von E-Autos weiter verstärkt.
Förderung beim Leasing
gleiche Vorteile wie beim Kauf- Die gleichen Förderhöhen gelten für Leasing-Neufahrzeuge
- Antragstellung erfolgt durch den Leasingnehmer
- Das Fahrzeug muss nach Zulassung drei Jahre gehalten werden
- Einstufiges Verfahren – nur ein Antrag nötig, Bürokratie halbiert
So beantragen Sie die Förderung
- Neufahrzeug bei BMW Rhein auswählen
- Zulassung nach dem 01. Januar 2026 sicherstellen
- Online-Antrag ab Mai 2026 einreichen
- Einkommensnachweis und ggf. Nachweise für Kinder bereitstellen
- Förderung wird nach Prüfung direkt ausgezahlt
Tipp: Auch Rentner oder Personen ohne Steuerbescheid können die Förderung beantragen – z.B. über Rentenbezugsbescheinigung oder Selbsterklärung.
So beantragen Sie die Förderung
- Neufahrzeug bei BMW Rhein auswählen
- Zulassung nach dem 01. Januar 2026 sicherstellen
- Online-Antrag ab Mai 2026 einreichen
- Einkommensnachweis und ggf. Nachweise für Kinder bereitstellen
- Förderung wird nach Prüfung direkt ausgezahlt
Tipp: Auch Rentner oder Personen ohne Steuerbescheid können die Förderung beantragen – z.B. über Rentenbezugsbescheinigung oder Selbsterklärung.
Warum jetzt auf E-Mobilität setzen?
Die Elektromobilität ist die zentrale Zukunftstechnologie auf dem Weg zur Klimaneutralität. Die Förderung unterstützt nicht nur Sie beim Umstieg, sondern setzt auch einen Impuls für die deutsche Automobilindustrie. Mit einem neuen BMW Elektro- oder Plug-in-Hybridfahrzeug profitieren Sie von modernster Technologie, staatlicher Förderung und einem Beitrag zum Klimaschutz.
Ihre Vorteile auf einen Blick
- Bis zu 6.000 € Förderung möglich (inkl. sozialer Staffelung)
- Förderung für Kauf und Leasing
- Rückwirkende Beantragung möglich
- Steuerersparnis und geringere Betriebskosten
- Beitrag zu sauberer Luft und Klimaschutz