BMW Businesskunden

Als kleines oder mittelständisches Unternehmen brauchen Sie vor allem eines: Partner, die genauso flexibel sind wie Sie und in jedem Moment auf Ihre Bedürfnisse eingehen können. Diese Anforderungen erfüllen wir mit dem BMW Businesskunden-Konzept. Wir betreuen Sie vor Ort mit passenden Lösungsvorschlägen, zum Beispiel für Ihre Fahrzeugflotte oder Ihre Finanzierungsfragen. So erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot mit maßgeschneidertem Service und individueller Betreuung durch unsere kompetenten Mitarbeiter.
Wenn Ihr Unternehmen in Deutschland ansässig ist, können Sie von den besonders günstigen Konditionen und Serviceleistungen für BMW Businesskunden profitieren. Als Businesskunde genießen Sie viele Vorteile, die speziell auf Ihren Bedarf zugeschnitten sind. Fragen Sie uns nach einer individuellen Businesslösung für Ihr Unternehmen.
Haben Sie jedoch Ihren Firmensitz in Deutschland und benötigen jährlich mehr als zehn Fahrzeuge, dann ist unser » Großkundenteam gerne für Sie da.

Als BMW Businesskunde profitieren Sie und Ihr Unternehmen von

  • Attraktive Raten, Service- und Versicherungspakete
  • Direkte Betreuung durch Businesskundenexperten bei Ihrem BMW Partner 
  • Besonders günstige Konditionen und Serviceleistungen für in Deutschland ansässige Unternehmen
  • Regelmäßig attraktive Aktionsmodelle exklusiv für Businesskunden
  • Auf Ihr Unternehmen zugeschnittenes Angebot mit individuellen Konditionen, Service-Paketen und Dienstleistungen
  • Passende Lösungsvorschläge, zum Beispiel für Ihre Fahrzeugflotte oder Ihre Finanzierungsfragen

 

FAQ für Businesskunden

Kann ich meinen Händler selbst wählen?

Sie haben die freie Wahl. Jeder unserer BMW Handelspartner in Deutschland ist mit dem BMW Leistungsportfolio für Businesskunden im Detail vertraut und berät Sie gerne und kompetent.
BMW Businesskunden

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um BMW Businesskunde zu werden?

  • Bestehender Fuhrpark von fünf PKW inkl. Kleintransporter bis 3,5t
  • Sie sind gewerbetreibend gemäß §15 EStG: Nachweis Gewerbeschein oder -anmeldung; Handelsregisterauszug, Partnerschaftsregisterauszug
  • Sie sind Freiberufler gemäß §18 EStG: Bestätigung durch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Finanzamt

Unsere Angebote für Businesskunden