MINI Finanzierung

Der individuelle Weg zum MINI. Sie bestimmen einfach die Etappen wie Laufzeit und Anzahlung und die MINI-Ziel-Finanzierung bringt Sie geradewegs zur Ziellinie. Am Vertragsende können Sie entweder die einmalige Zielrate direkt bezahlen oder weiter finanzieren.

SCHNELL UND FLEXIBEL INS ZIEL.
IHRE VORTEILE DER MINI ZIEL-FINANZIERUNG:

  • Mit oder ohne Anzahlung möglich.
  • Laufzeiten zwischen 18 und 60 Monaten.
  • Mit Zielrate ablösen oder einfach weiterfinanzieren.
  • Optionale Ratenschutzversicherung

MINI Basis Finanzierung

Mit der MINI-Basis-Finanzierung geben Sie ganz entspannt Gas. Ob mit oder ohne Anzahlung, Laufzeiten von bis zu 120 Monaten und konstant attraktiven Raten und Zinsen – unser Langstrecken-Champion passt sich perfekt an Ihre Vorgaben an. Für Sie heißt das: Volle Flexibilität und maximaler Fahrspaß in Ihrem MINI.

MANCHMAL IST WENIGER MEHR.
IHRE VORTEILE DER MINI BASIS-FINANZIERUNG:

  • Flexible Finanzierung nach Ihren Wünschen.
  • Gleichbleibend attraktive Raten bei konstantem Zinssatz.
  • Anzahlung auf Wunsch.
  • Bis zu 120 Monate Laufzeit.
  • Optionale Ratenschutzversicherung
  • Individuelle Anzahlung auf Wunsch.
  • Ihr MINI gehört am Ende Ihnen

MINI RATENSCHUTZVERSICHERUNG

DIE RATENSCHUTZVERSICHERUNG1 GREIFT EIN, WENN ES NICHT NACH PLAN LÄUFT

Die optionale Ratenschutzversicherung ist ein Safety-Paket, das sich öffnet, wenn persönliche Umstände die Liquidität einengen und die Weiterzahlung der Finanzierungsraten erschweren. Wie bei Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit, Unfall oder Invalidität. In diesen Fällen übernimmt die Ratenschutzversicherung die laufende Finanzierungsraten ab dem 43. Tag nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit. Ausgenommen die Zielrate bei Ziel-Finanzierung. Gesetzliche Lohnfortzahlung bis zum 42. Tag. Auch im Todesfall deckt sie die noch ausstehenden Raten ab.

IHRE VERSICHERUNGSVORTEILE.

 

IHRE VERSICHERUNGSLEISTUNGEN.

Bei Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall übernimmt die Ratenschutzversicherung die Zahlung der monatlichen Finanzierungsraten ab dem 43. Tag nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit bis zur Genesung, bis zu 35 Monate je Leistungsfall. In der Zielfinanzierung wird die Zielrate nicht übernommen.

 

EINSCHRÄNKUNGEN.

Zu Beginn des Versicherungsschutzes besteht für alle versicherten Risiken eine Wartezeit von 3 Monaten. Die Wartezeit beginnt mit dem Datum des Versicherungsbeginns, jedoch nicht vor Unterzeichnung der Beitrittserklärung. Ein Versicherungsfall, der während der Wartezeit eintritt, ist nicht versichert. Für einen unfallbedingten Tod oder eine unfallbedingte Arbeitsunfähigkeit besteht jedoch keine Wartezeit.

RAHMENBEDINGUNGEN.